Ein Biss in den Zeh
Wenn kleine Kätzchen geputzt werden wollen, gehen sie zu ihrer Mutter, um sich ablecken zu lassen. Bei dieser Art Körperpflege wollen sie natürlich nicht gebissen und verletzt werden. Und was für kleine Kätzchen gilt, gilt auch für Kellnerinnen, meint das AG Gelsenkirchen in einem Urteil vom 23.6.2005 (32 C 672/04).
Das Gericht sprach der Klägerin in dem entschiedenen Fall ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zu. Es war nach Durchführung der Beweisaufnahme und Einlassung des Beklagten davon überzeugt, dass dieser der als Kellnerin tätigen Klägerin in den Zeh gebissen hatte. Der Biss führte zu einer starken Entzündung, die nach einem ärztlichen Attest eine Krankschreibung von zehn Tagen gerechtfertigt hätte.
Dass die Klägerin trotzdem gearbeitet hat, stehe dem Anspruch nicht entgegen. Zudem sei „gerichtsbekannt, dass bei Verletzungen im Fußbereich erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität vorhanden sind.“ Nach Angaben der Klägerin konnte sie sich aufgrund der Verletzung zunächst auch nur noch mit Badeschuhen fortbewegen.
Soweit – so gut (oder eben gerade nicht). Aber wie kam es eigentlich dazu, dass der Beklagte die Klägerin in den Zeh gebissen hat?
Man liest den Sachverhalt – und wundert sich
Nach den Feststellungen des AG Gelsenkirchen war es zu dem Vorfall gekommen, nachdem sich der Inhalt eines umgestoßenen Bierglases über die Kleidung und den nur mit einer Sandale bekleideten Fuß der Kellnerin ergossen hatte.
Zum weiteren Verlauf führt das Gericht aus:
„Angesichts dessen, dass, selbst wenn die Klägerin, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, den Zeh ablecken lassen wollte, so hätte der Beklagte keinesfalls in den Zeh beißen und die Klägerin verletzen dürfen. Die Klägerin hat dem Beklagten nicht den Zeh zum Zwecke der Verletzung hingegeben, sondern zum Zwecke der Reinigung.“
Die Klägerin wollte Ihren Zeh „zum Zwecke der Reinigung“ von dem Beklagten „ablecken lassen“? Nun gut… Das steht natürlich jedem frei. Nur kann eine Kellnerin einem Gast bei dieser Art der Körperpflege offenbar nicht so sehr vertrauen, wie ein Kätzchen seiner Mutter.
Dafür muss letztere aber auch kein Schmerzensgeld zahlen, falls sie (aus Versehen?) beim Putzen doch einmal zubeißen sollte.
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