Das Thema
Nach einer weiteren Nachtsitzung haben CDU, CSU und SPD ein Ergebnis ihrer Sondierungen vorgelegt. Auch wenn dieses von allen Seiten noch unter Vorbehalt gestellt wird, berichtete schon am Vormittag bereits die Deutsche Presseagentur, die Sondierungsgruppe der SPD habe sich bereits einstimmig hinter das von der Partei- und Fraktionsspitze ausgehandelte Paket gestellt.
Nachstehend finden Sie die Ausführungen zum Thema “Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht”, die das 28-seitige Ergebnispapier der Sondierungen enthält. Auf dem Weg zur finalen Fassung ging am Freitag Vormittag noch ein zunächst vorgesehener, expliziter Einschub zu Experimtierräumen per Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz verloren (s.u.).
Es soll sich also bei den Themen Arbeitnehmerüberlassung (vorgezogene Evaluation) und befristetet Teilzeit auf jeden Fall etwas tun. Ob allerdings die GroKo kommt, steht nach wie vor in den Sternen; ein erster Landesverband der SPD (Sachsen-Anhalt) hat noch am Wochenende bereits gegen die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen auf Grundlage des gefundenen Ergebnisses der Sondierungen gestimmt.
Ergebnispapier Sondierungen – Das Kapitel “Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht” im Wortlaut
- Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
- Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
- Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
- Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter-oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
- Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
[Anm. der Redaktion: Zur erneut angesprochenen “Stärkung der Tarifbindung” und zur Frage, ob die negative Koalitionsfreiheit in Gefahr ist.]