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Kabinett beschließt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

  • 23. Dezember 2022 |
  • EFAR Redaktion

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Das Ziel: Mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21.12.2022).

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Gleichberechtigte Teilhabe angestrebt

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Denn das führt auch zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist es außerdem geboten, sie darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Kabinettbeschluss. Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. „Um das zu ändern machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver.“

Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Mit dem Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes setzt die Bundesregierung wichtige Punkte des Koalitionsvertrages im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen um.

Mit den Maßnahmen will sie mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen. Ziel ist zudem, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten.

Was ist eine Ausgleichsabgabe?
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.

  • Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
  • Es wird eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt, um Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Das heißt: Anträge gelten als genehmigt, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet.
  • Die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit wird aufgehoben. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.

Was ist das Budget für Arbeit?
Mit dem Budget für Arbeit wird den Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt erhalten. Es umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten.

  • Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden. Unter anderem sollen darin Betroffene als Expertinnen und Experten bei der Arbeit des Beirats besser berücksichtigt werden.

Was ist der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung?
Der „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. Er berät als unabhängiges Gremium das Ministerium zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Zudem wirkt der Beirat daran mit, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze weiterzuentwickeln, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten sind. Diese Grundsätze sind bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht verbindlich anzuwenden.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Gesetze

  • EFAR Redaktion

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