• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Alkohol auf der Weihnachtsfeier – rechtliche Fallstricke für Arbeitgeber
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 03.12.2025 - 10:56 Von Osborneclarke
  • Terminations in small businesses: Obstacles and risks outside the scope of the Unfair Dismissal Protection Act
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 03.12.2025 - 10:24 Von Osborneclarke
  • Statusfeststellung – Ehrenamt oder abhängige Beschäftigung?
    Quelle : KLIEMT.blog 03.12.2025 - 08:00 Von Dr. Thomas Leister, MBA
  • Das Ende der 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst? – Der neue § 6 Abs. 1a TVöD
    Quelle : Küttner Feed 03.12.2025 - 08:00
  • Postdigitalisierung mit Nebenwirkungen: Arbeitgeber verlieren möglicherweise ein wichtiges Beweismittel
    Quelle : KLIEMT.blog 02.12.2025 - 08:00 Von Alica Waldhofer
  • 7. Deutscher Arbeitsrechtstag, 28. bis 30. Januar 2026 in Berlin – Arbeitnehmerbegriff: Erosion oder Evolution?
    Quelle : ArbRB-Blog 01.12.2025 - 17:27 Von Peter Meyer
  • Ski + Business + Verletzung = Arbeitsunfall
    Quelle : ADVANT Beiten 01.12.2025 - 09:04
  • Wenn der Bonus zum Bumerang wird – Fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs
    Quelle : KLIEMT.blog 01.12.2025 - 07:31 Von Dr. Sebastian Verstege 
  • Italy’s first law on artificial intelligence takes effect
    Quelle : KLIEMT.blog 28.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Wenn Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse mitnehmen – was Arbeitgeber über die Einstufung von Informationen als Geschäftsgeheimnis wissen müssen.
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 27.11.2025 - 18:36 Von Osborneclarke
  • ADVANT Beiten begleitet die Gesellschafter der Büter Group beim Verkauf des Familienunternehmens an NPM Capital
    Quelle : ADVANT Beiten 27.11.2025 - 09:49
  • IEL Elite Guide 2026: Ogletree Deakins zählt zur Global Elite im Arbeitsrecht
    Quelle : 27.11.2025 - 09:46 Von By:
  • Tarifautonomie unter Druck: BAG kippt primäre Korrekturkompetenz der Tarifparteien bei unionsrechtlich geprägten Diskriminierungsverboten
    Quelle : KLIEMT.blog 27.11.2025 - 08:00 Von Sophie Haubold
  • Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung
    Quelle : bundesarbeitsgericht 26.11.2025 - 14:15 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • Die Zeitenwende bleibt (zumindest vorerst) aus – EuGH zu Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:28
  • Späterer Verfall von Urlaub bei Nichtinanspruchnahme wegen Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz oder Elternzeit
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:22
  • Inhaltskontrolle bei arbeitsvertraglichem Verweis auf einen Tarifvertrag
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:18
  • Ein „Paarvergleich“ genügt – Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechterdiskriminierung
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:16
  • Fenstersprung im Homeoffice wegen explodierendem E-Scooter-Akku ist kein versicherter Arbeitsunfall
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 10:55
  • Zulässigkeit einer Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 10:47
Geschäftsführer

(Keine) Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern für Unternehmensgeldbußen?

  • 15. Dezember 2023 |
  • Kristina Schilder

Können, und wenn ja wie, Leitungsorgane einer GmbH oder AG für Unternehmenskartellgeldbußen im Innenverhältnis in Regress genommen werden? Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf greift die Frage auf, klärt diese aber nicht abschließend.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder haften nicht persönlich für Kartellgeldbußen, die gegen ein Unternehmen verhängt werden. Dies hat der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart) – entschieden.

Seit langem wird in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert, ob und inwieweit Leitungsorgane einer GmbH oder AG für Unternehmenskartellgeldbußen im Innenverhältnis in Regress genommen werden können. Eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage durch den BGH ist bislang nicht erfolgt. Nun hat das OLG Düsseldorf mit dieser Entscheidung eine gesellschaftsrechtliche Binnenhaftung von (ehemaligen) Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern für Unternehmenskartellgeldbußen verneint.

(Anm. der Red.: Hiervon zu trennen ist die Frage, ob Arbeitnehmer von Aufsichtsbehörden eine Geldbuße gegen den Arbeitgeber erzwingen können, beispielsweise wegen einer Datenschutzverletzung.)

Bußgeld: Schadenersatz durch (ehemaligen) Geschäftsführer?

Ein Geschäftsführer einer GmbH und zugleich Vorstandsvorsitzender einer AG hatte sich über mehrere Jahre an wettbewerbswidrigen Absprachen und Abstimmungen in der Edelstahlbranche beteiligt. Infolgedessen erließ das Bundeskartellamt gegen ihn einen Bußgeldbescheid, mit dem es ein Bußgeld wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. Art. 101 Abs. 1 AEUV festsetzte. Gegen die GmbH verhängte das Bundeskartellamt ebenfalls ein Bußgeld, gegen die AG stellte es das Bußgeldverfahren aus Ermessensgründen nach § 47 Abs. 1 OWiG ein.

Die GmbH und die AG erhoben daraufhin Klage gegen ihren (mittlerweile ehemaligen) Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden. Die GmbH verlangte von ihm Schadenersatz in Höhe der gegen sie verhängten Kartellgeldbuße. Die AG verlangte von ihm Ersatz der ihr im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren entstandenen IT- und Rechtsanwaltskosten. Beide Klägerinnen begehrten zudem die Feststellung, dass der Beklagte wegen seines wettbewerbswidrigen Verhaltens für alle zukünftigen Schäden aus einer potenziellen Inanspruchnahme Dritter nach § 33a GWB haftet.

Entscheidung: Keine Haftung für Unternehmenskartellgeldbuße

Die Klagen hatten erstinstanzlich nur insoweit Erfolg, als sie die Feststellung betrafen, dass der Beklagte den Klägerinnen zum Ersatz künftiger aus dem Wettbewerbsverstoß resultierender Schäden verpflichtet ist, im Übrigen wurden sie abgewiesen. Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Nach ausführlicher Darstellung des kontroversen Streitstandes in der juristischen Literatur gelangte das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass der Beklagte im Innenverhältnis nicht für die gegen die klagende GmbH verhängte Unternehmenskartellgeldbuße haftet.

Die Voraussetzungen für einen Organhaftungsanspruch gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG (Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden und Kausalität) sah das OLG Düsseldorf im Grundsatz zwar als gegeben an. Die klagende GmbH, so das OLG Düsseldorf, könne den Beklagten jedoch gleichwohl nicht in Regress nehmen, weil der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 2 GmbHG (bzw. § 93 Abs. 2 AktG) aufgrund der Sanktionszwecke der §§ 81a bis 81d GWB teleologisch zu reduzieren sei. Infolgedessen seien Verbandsgeldbußen nach deutschem Kartellrecht von der Organhaftung auszunehmen.

Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit den Besonderheiten der Verbandsgeldbuße im Zusammenspiel mit den deutschen Kartellrechtsnormen sowie der Tatsache, dass in der Praxis regelmäßig D&O Versicherungen abgeschlossen würden.

Besonderheiten der Verbandsgeldbuße

Die Verbandsgeldbuße, so das OLG Düsseldorf, bedürfe notwendig einer Anknüpfungstat einer natürlichen Person, die für das Unternehmen rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Der Gesetzgeber habe somit gerade solche Fälle im Blick gehabt, in denen die Leitungsperson im Innenverhältnis eine Legalitätspflichtverletzung begeht. Dass das Gesetz in dieser Situation neben der persönlichen Bebußung der Leitungsperson eine Verbandsgeldbuße vorsieht, spreche dagegen, die Sanktionierung des Unternehmens wieder auf die Leitungsperson umzulenken. Ansonsten würde sich die Frage stellen, warum der Staat überhaupt eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängt, wenn diese Folge sogleich als unerwünschter Schaden auf das Organmitglied verlagert werden kann.

Entgegenstehender Sinn und Zweck des kartellrechtlichen Sanktionssystems

Dies gelte in besonderem Maße, so das OLG Düsseldorf, unter Berücksichtigung des speziellen kartellrechtlichen Sanktionssystems.

An den im Gesetz vorgesehenen unterschiedlichen Bußgeldrahmen und Bußgeldzumessungsgesichtspunkten zeige sich, dass der Gesetzgeber mit der Sanktionierung gerade das Unternehmen und nicht die natürliche Person nachhaltig belasten wollte. So liege der Bußgeldrahmen für Unternehmen gravierend über demjenigen, der für die natürliche Person anzuwenden ist. Während für letztere eine Bußgeldobergrenze von einer Million Euro gilt, kann die für das Unternehmen einschlägige bei bis zu 10 % des Jahresumsatzes des gesamten Unternehmensverbundes liegen (vgl. § 81c Abs. 1 und Abs. 4 GWB), was ohne Weiteres zu Bußgeldern im dreistelligen Millionenbereich führen kann und in der Praxis auch regelmäßig führt.

Eine besondere Bedeutung für die Zumessung der Geldbuße für das Unternehmen komme dabei der Größenordnung des mit der Zuwiderhandlung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Umsatzes (sog. tatbezogener Umsatz) zu. Der tatbezogene Umsatz bilde einen Bezug zur Bedeutung des betroffenen Marktes, der Stellung des Unternehmens am Markt sowie dem daraus folgenden Gewinn- und Schadenspotenzial. Auf dieses maßgebliche Bußgeldzumessungskriterium habe das Leitungsorgan nahezu keinen Einfluss.

Die besondere Ausgestaltung der Sanktionen im Kartellrecht, insbesondere die am Gesamtumsatz des Unternehmens orientierte und unter Umständen enorme Höhe der möglichen Geldbußen gegen Unternehmen im Verhältnis zur natürlichen Person und deren Ausrichtung am tatbezogenen Umsatz zeigten, so das OLG Düsseldorf, dass Sinn und Zweck der Unternehmensgeldbuße darin bestehe, das Vermögen der juristischen Personen nachhaltig zu treffen und ihnen die Vorteile abzunehmen, die ihnen durch Zuwiderhandlungen ihrer Organe unrechtmäßig zugeflossen sind. Aus diesem Grund könne es nicht gewollt sein, die Geldbuße auf das Leitungsorgan zu verlagern.

Abschluss einer D&O Versicherung

Dies gelte erst recht, wenn das Unternehmen zugunsten des Leitungsorgans, wie in der Praxis regelmäßig der Fall, eine D&O Versicherung abgeschlossen hat. Die Sanktionswirkung einer Geldbuße gegen das Unternehmen laufe faktisch leer, wenn im Falle eines Binnenregresses eine D&O Versicherung und damit letztlich die Versichertengemeinschaft den Schaden trägt.

Ersatz von IT- und Rechtsanwaltskosten?

Aus den vorgenannten Gründen verneinte das OLG Düsseldorf auch einen Anspruch der klagenden AG gegen den Beklagten auf Ersatz der ihr im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren entstandenen IT- und Rechtsanwaltskosten.

Leitungsorgane und Unternehmenskartellbuße: Fragen bleiben ungeklärt

Die höchst umstrittene Frage, ob und inwieweit Leitungsorgane einer GmbH oder AG für Unternehmenskartellgeldbußen in Regress genommen werden können, ist nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt.

Das OLG Düsseldorf hat eine teleologische Reduktion von § 43 Abs. 2 GmbHG bzw. § 93 Abs. 2 AktG vorgenommen und damit eine Haftung (ehemaliger) Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder für Unternehmenskartellgeldbußen verneint. Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde Revision eingelegt, so dass in absehbarer Zeit mit einer Klärung der Rechtslage durch den BGH zu rechnen ist.

Bis auf Weiteres ist den in Unternehmen zuständigen Organen zu empfehlen, etwaige Regressmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall entsprechende Schadenersatzansprüche gegen (ehemalige) Leitungsorgane des Unternehmens geltend zu machen.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Compliance, Geschäftsführer

  • Kristina Schilder

    RAin Kristina Schilder, Associated Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Pusch Wahlig Workplace Law (Köln) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Compliance Akten
8. Dezember 2025 - Tobias Neufeld, LL.M.

Anspruch auf Herausgabe von Berichten zu Internal Investigations

Das LAG München hat in einem aktuellen Urteil zum Spannungsfeld der Grenzen zwischen Auskunftsansprüchen von Arbeitnehmern und den Vertraulichkeitsinteressen des Unternehmens entschieden. Hier spielten neben dem Datenschutz u.a. Fragen des Hinweisgeberschutzes, von Geschäftsgeheimnissen und zu Personalakten eine Rolle.
Lesen
Compliance EU Parlament
14. November 2025 - EFAR Redaktion

EU-Parlament unterstützt Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen  

Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen. 382 Abgeordnete stimmten für das Verhandlungsmandat, 249 dagegen und 13 enthielten sich.
Lesen
Compliance Lieferkette
8. Oktober 2025 - Christian Judis

Änderung des Lieferkettengesetzes: Echte Entlastung oder alles beim Alten?

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Zuge der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD abzuschaffen und zuvor die Berichtspflicht des LkSG zu streichen. Entsprechend hat das Bundeskabinett am 03.09.2025 ein Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“) beschlossen. Der Entwurf zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu nehmen, ohne den wesentlichen Charakter des LkSG zu ändern. Die Frage ist nur: Wird das gelingen?
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen
  • Anspruch auf Herausgabe von Berichten zu Internal Investigations
  • Entgelttransparenz und (gerichtliche) Geltendmachung von Ansprüchen geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung
  • BA vereinfacht Erwerbsmigration für Fachkräfte
  • Hund am Arbeitsplatz – Kein Anspruch aus langjähriger Duldung

#EFAR – Jobs

  • Heuking Kühn Lüer Wojtek Arbeitsrecht – Berufseinsteiger w/m/d oder Rechtsanwälte w/m/d mit (erster) Berufserfahrung Hamburg
  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.