#EFAR-Beiträge
Nicht jeder der volljährig ist, ist deshalb erwachsen. Das ist natürlich nicht schlimm. Allzu kindisches Verhalten kann aber den Job kosten.
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Laut Arbeitsvertrag sollte eine Frau als Haushaltshilfe tätig sein. Tatsächlich ging es aber um sexuelle Dienste.
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ArbeitsRechtKurios
9. April 2021 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Vertriebstipps des Landessozialgerichts Thüringen
Juristen wissen alles. Jedenfalls scheinen das viele von ihnen zu glauben. Und so kommt es, dass ein Gericht einem Versicherungsvertreter erklärt wie er mit Kunden umgehen soll.
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ArbeitsRechtKurios
5. März 2021 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Kuriose Bewerbung: Ein Jurist über die „Herren Lustmolche und Sittenstrolche“
Bei manchen Bewerbungen reibt man sich verwundert die Augen. Zum Beispiel bei der eines ehemaligen Rechtsanwalts.
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Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken meinte einst Johann Wolfgang von Goethe. Klauen sollte man ihn aber nicht, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zeigt.
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Für Arbeitnehmer kann ein Dienstfahrzeug finanziell lukrativ sein. Und oft ist es ein Statussymbol. Aber nicht, wenn es sich um einen Leichenwagen handelt.
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Zu einem Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes kann es auch kommen, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter verbal zu hart angeht.
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Auch Langschläfer müssen morgens pünktlich zur Arbeit erscheinen. Und es hilft nichts, wenn ihr Wecker zwar die Nachbarschaft, aber nicht sie weckt.
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ArbeitsRechtKurios
23. Oktober 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitszeugnis: Schlecht gefälscht ist halb gewonnen
Dass Arbeitnehmer Vorschläge für den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses machen oder es gar selbst (vor-)formulieren, ist nicht ungewöhnlich. Dass sie es komplett selbst erstellen und dafür auch die Unterschriften ihrer Vorgesetzten fälschen, schon eher.
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Emojis sollte man sich genau anschauen bevor man sie benutzt – und auch bevor man sich über deren Gebrauch aufregt. Das zeigt ein Fall, den das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden hat.
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Wenn der Betriebsratsvorsitzende ein "Scheisswochenende" wünscht, kann es sein, dass ein nachfolgendes Gerichtsverfahren ebenfalls besch. … läuft.
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Kündigung
30. Juli 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Druckkündigung eines Mitarbeiters, der einen gegen den Arbeitgeber gerichteten „Shitstorms“ auslöst?
Es spricht viel dafür, dass man die Grundsätze zur Druckkündigung auch auf Drucksituationen anwenden kann, die durch „Shitstorms“ entstehen, welche ein Mitarbeiter durch eigene Äußerungen in den sozialen Medien gegen seinen Arbeitgeber auslöst.
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Arbeitsschutz
14. April 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Corona-Lage: BMAS bereitet neuen Arbeitsschutzstandard als Teil der “Exit-Strategie” vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet schon die Grundlagen vor, auf denen eine größere Wirtschaftstätigkeit während der „Corona-Lage“ ermöglicht werden soll. Geplant ist, einen allgemeinen „Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ festzulegen, der über die bisherigen Vorgaben zum Gesundheitsschutz hinausgeht.
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Liegt in dem Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons bei Facebook oder in der Nutzung der "Like"-Funktion auf Twitter – je nach Inhalt des jeweiligen Postings – eine Pflichtverletzung, die eine Kündigung rechtfertigen kann?
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Kündigung
20. Februar 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Beleidigungen auf Facebook und Co. als Kündigungsgrund
Private Äußerungen in den sozialen Medien beschäftigen zunehmend die Gerichte. Dazu gehören auch Ehrverletzungen, die mittels Facebook und Co. verbreitet werden. Und hier kann das Arbeitsrecht nur bedingt helfen: ein Überblick.
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Arbeitszeit
29. Januar 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitsrechtliche Brennpunkte 2019: Die meistgelesenen #EFAR-Beiträge
Die meistgelesenen #EFAR-Beiträge aus 2019: Expertenbeiträge insbesondere zum Arbeitszeitrecht bestimmen die #EFAR Top-Ten für 2019.
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ArbeitsRechtKurios
2. Januar 2020 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob einen anderen Job er findet
Facebook und Kündigung: Vorsicht beim Posten von Bildern, insbesondere von der eigenen Hochzeit, wenn "Mann" krankgeschrieben ist...
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ArbeitsRechtKurios
23. August 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Die Spielbar sei aus diesem Grunde als ‚Russenpuff‘ in aller Munde
Dichterische Fähigkeiten eines Gerichts kann man sicherlich unterschiedlich beurteilen. Erstaunlich ist zudem der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt (Frei ab 18 Jahren!).
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